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Träumst du von einem Karrieresprung im Gesundheitswesen, der nicht nur beruflich bereichert, sondern auch ein Abenteuer ist? Dann solltest du eine Tätigkeit in der Schweiz in Betracht ziehen! In der Schweiz zu arbeiten bedeutet, Teil einer fortschrittlichen und multikulturellen Gemeinschaft zu sein. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist bekannt für seine starke Wirtschaft, hervorragende Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Gehälter. Dies macht die Schweiz zu einem attraktiven Ziel für Fachkräfte aus der ganzen Welt. Im Schweizer Gesundheitswesen kannst du mit Spitzentechnologien und innovativen Behandlungsmethoden arbeiten. Der Sektor bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld mit zahlreichen Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Zudem ist die Schweiz für ihre hohen Standards in der Patientenversorgung bekannt. Scholten Medical Recruitment hilft dir, deinen internationalen Traum zu verwirklichen. Wir sind Experten für die Vermittlung von hochqualifiziertem medizinischem Personal an führende schweizerische Gesundheitseinrichtungen und bieten dir einmalige Möglichkeiten für berufliches Wachstum und Entwicklung. Unser Ansatz ist sympathisch, transparent und persönlich und öffnet dir Türen, die du nicht für möglich gehalten hättest.
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In der Schweiz sind die Einrichtungen des Gesundheitswesens seit langem darauf ausgerichtet, mit Personal verschiedener Nationalitäten zu arbeiten, eine Reaktion auf den anhaltenden Personalmangel. Das sich ständig weiterentwickelnde Schweizer Gesundheitssystem, erkennbar am SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups), zählt zu den besten in Europa. Im ganzen Land, von pulsierenden Städten bis hin zu malerischen Wintersportgebieten, findest du ein breites Spektrum an Arbeitsmöglichkeiten, vor allem in den deutschsprachigen und zweisprachigen deutsch-französischen Regionen, die ein einzigartiges und bereicherndes Arbeitsumfeld für Fachkräfte im Gesundheitswesen bieten.
In der Schweiz sind wir auf die Rekrutierung für eine Vielzahl von Arbeitgebern im Gesundheitswesen spezialisiert. Zu unseren Kunden gehören zahlreiche Spitäler, darunter Allgemein- und Universitätsspitäler, Kantonsspitäler, Privatkliniken und Regionalspitäler. Selbstverständlich rekrutieren wir auch für spezialisierte Einrichtungen wie psychiatrische Kliniken und Kinderkliniken. Zu unserem Netzwerk gehören auch Rehabilitationseinrichtungen, Alters- und Pflegeheime, Spitexpflege und Einrichtungen für Behinderte. Diese Einrichtungen verlassen sich bei der Rekrutierung von qualifiziertem (ausländischem) Personal auf unser Fachwissen, was unsere Erfahrung und unseren guten Ruf im Schweizer Gesundheitswesen unterstreicht.
Für Fachkräfte des Gesundheitswesens, die in der Schweiz arbeiten möchten, ist eine schweizerische Berufszulassung oft ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts oder kurz danach erforderlich. Für die Registrierung müssen Sprachkenntnisse in einer der drei Amtssprachen der Schweiz - Deutsch, Französisch oder Italienisch - auf einem B2-Niveau nachgewiesen werden. Zusätzliche Sprachanforderungen können von bestimmten Gesundheitseinrichtungen oder Kantonen gestellt werden. Wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, arbeiten wir gemeinsam mit unseren Lehrern und Sprachschulen im In- und Ausland an einem Planen, um das erforderliche Sprachniveau zu erreichen.
Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, benötigen Bürger aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Ländern keine Arbeitserlaubnis, um hier zu arbeiten. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten ist jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Sobald du dich an deinem neuen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet hast, wofür keine Abmeldung aus deinem Heimatland erforderlich ist, wird der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt. Diese Bewilligung wird in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen von der örtlichen Gemeinde zugestellt. Bei einer unbefristeten Beschäftigung erhältst du sofort eine Fünfjahresbewilligung, während sich die Aufenthaltsbewilligung bei einer befristeten Beschäftigung nach der Dauer deines Vertrags richtet. Für Bürger aus Nicht-EU-27- und EFTA-Ländern ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Diese kann in Ausnahmefällen, bei sehr großem Personalmangel und unter strengen Auflagen erteilt werden.